Die Zubereitung des Hufes zum Beschlag

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Das nachstehende Werk entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand von Technik und Wissenschaft. Es soll jedoch dem Pferdefreund einen Blick zurück in die Vergangenheit resp. einen Vergleich der Pferdehaltung sowie des „Pferdehandlings"  von früher zu heute geben. Wir als Barhufteam können uns auch nicht vollumfänglich mit allen darin gemachten Aussagen und Techniken identifizieren.


Was unsere Grossväter noch wussten...


Die Zubereitung des Hufes zum Beschlag

     Beim Zurichten des Hufes lassen sich die Kenntnisse und die Verlässlichkeit des Schmiedes mit ziemlicher Sicherheit beurteilen. Ein geschickter gewissenhafter Schmied wird hierbei wie folgt verfahren:
     Nachdem die Sohlenfläche des Hufes und besonders die Seitenfurchen des Strahles sorgfältig gereinigt worden, wird alles tote in Fetzen herabhängende Horn der Sohle, der Eckstreben und des Strahles weggenommen. Dies wird sich in den meisten Fällen mit dem Hufmesser ohne Zuhilfenahme der Hautlänge und des Klöppels (Schlegel) bewerkstelligen lassen. Der Zweck dieser einleitenden Behandlung ist, die Länge zu erforschen, um welche der Tragrand der Hornwand die Hornsohle an ihrem Umkreise überragt.
     Von der Sohle darf natürlich nie mehr als das lose, tote Horn weggenommen werden, denn eine dünne Hornsohle bietet nicht nur den Innenteilen des Hufes ungenügenden Schutz, sondern gibt auch durch ihre geringe Widerstandsfähigkeit Anlass zur Bildung von Platthufen und verschiedenen Hufleiden.
     Ein sehr stark angewachsener Tragrand kann zuerst etwas mit der scharfen Beschlagzange (Fig. 817) verkürzt werden, um die weitere Behandlung mit Hauklinge (Fig. 822) und Klöppel zu beschränken. Dabei ist eine Lossplitterung kleinerer oder grösserer Stücke der Hornwand zu vermeiden. Der Gebrauch des Hufmessers allein nimmt bei hartem und trockenem Wandhorn zu viel Zeit und Kraft in Anspruch.
     Nachdem der Tragrand soweit verkürzt worden, dass derselbe die Sohle nur mehr um eine Linie überragt, wird er mit der Raspel (Fig. 823) bis zum Sohlenrand geebnet und die scharfe, äussere Kante abgerundet. Da der Huf durch den Hufmechanismus am meisten an den Seiten und an den Fersen abgenützt wird, die Zehe aber keiner Abnützung unterliegt, gilt als allgemeine Regel, dass Letztere mehr als die Fersen gekürzt werden muss. Vielfach geschieht jedoch das Gegenteil, d.h. der Schmied schneidet zu viel an den Fersen und zu wenig an der Zehe.


     Stets ist beim Kürzen des Tragrand ist darauf zu sehen, dass bei aufgelegtem Hufeisen die ganze Tragfläche des Eisens auf Tragrand und Sohle luftdicht zu liegen kommt und Fersenwand, Eckstrebe und Sohlenschenkel vom Eisen gedeckt werden.
Wird der Tragrand uneben niedergeschnitten, so muss auch das Eisen ungleich aufliegen, wodurch dem Beschlag die nötige Haltbarkeit geraubt und Anlass zu Beschädigungen der Hornwand gegeben wird.
     Wird der Tragrand zu wenig niedergeschnitten, so erhält der Huf in beschlagenem Zustande eine unverhältnismässige, die Sicherheit des Ganges beeinträchtigende Höhe, die auch die Bildung von Zwanghuf begünstigt.
     Wird der Tragrand zu stark niedergeschnitten, nachdem vorher die Sohle zu stark zubereitet wurde, so können Verbrennungen und Quetschungen der Huflederhaut verursacht werden. Auch entstehen Schwierigkeiten bei der Befestigung des Eisens, in dem leicht Vernagelungen entstehen, weil die Hufnägel zu tief, d.h. zu nahe an die Lederhaut zu liegen kommen.
     Werden die Seiten-und Fersenwände der einen Hufhälfte mehr niedergewirkt, als jene der anderen, so erhält nicht nur der Huf, sondern der ganze Fuss eine schiefe Stellung, die bei häufiger Wiederholung dieses Fehlers die unter der Benennung "schiefer, krummer Huf" bekannte fehlerhafte Hufbildung hervorrufen kann.
     Wird die Zehe zu lang gelassen, so fällt der grössere Teil der Körperlast auf die verhältnismässig niedrigen Fersen, wodurch eine Zehenachsenbrechung nach hinten mit vermehrter Anspannung der Beugesehne bewirkt wird.
     Werden dagegen die Trachten zu wenig niedergeschnitten, so fällt die Last des Körpers zu sehr auf die Zehe und der Huf erhält eine zu steile Stellung, die Erschütterungen der Gelenke, sowie Ueberköten begünstigt. Die Zehe wird fehlerhaft nach vorne gebrochen, was eine zu starke Anspannung des Fesseltrageapparates und falsche Einstellung der Gelenke bedeutet.


     Gleichzeitig mit dem Tragrand werden auch die Eckstreben geebnet. Von diesen sowie von der Sohle darf nur das losbröckelte, tote Horn weggenommen werden. Wie wir in dem Vorhergehenden gesehen, sind die Eckstreben dazu bestimmt, die rückwärtige Hälfte des Hufes auseinanderzuhalten. Sollen sie diesen Zustand erfüllen, müssen sie aber geschont und nicht, wie es leider noch häufig zu geschehen pflegt, herausgeschnitten werden. Geschieht letzteres dennoch, so wird der hinteren Hälfte des Hufes seine Festigkeit geraubt, die Fersen ziehen sich, zumal wenn dabei noch die Sohle und der Strahl tüchtig ausgeschnitten werden, nach einwärts und der Bildung von Hornflecken und Zwanghufen ist auf die wirksamste Art Vorschub geleistet.
     Der Strahl wird mit derselben Schonung behandelt. An seiner Oberfläche oder in den Furchen vorkommendes totes Horn möge entfernt werden; von dem lebenden Horn darf aber auch nicht der kleinste Span dem Hufmesser zum Opfer fallen, denn nur der ungeschwächte Strahl kann die Bestimmung erfüllen, zur Federkraft des Hufes beizutragen, Strahllederhaut und -Polster gegen Verletzung zu schützen und dem Ausgleiten des Fusses entgegenzuwirken.
     Leider betrachten noch viele Schmiede eine durch emsige Schnitzarbeit hervorgerufene, scharfkantige Keilform des Strahles als verlässliches Kennzeichen eines „sauberen" Beschlags. Kaum weniger beliebt ist das so genannte „Luftmachen", wobei die Verbindung zwischen den Strahlschenkeln und der Eckwand durchgeschnitten wird. Eine Chinesin, die der lieben Eitelkeit wegen ihre Füsse verstümmelt, handelt nicht unverständiger.


     Wenn ich schliesslich noch erwähne, dass das Bearbeiten der Hornwand mit der Hufraspel nicht nur den Huf verunstaltet, sondern auch die Hornwand schwächt und Veranlassung zur Vernagelung, Austrocknung und Wandfäule derselben gibt, glaube ich keinen der Hauptpunkte, die beim Zubereiten zu beachten sind, unberücksichtigt gelassen zu haben.
     Die Fehler, die bei der Zubereitung des Hufes zum Beschlag bekämpft werden müssen, sind also im allgemeinen:
1. dass die Sohle, der Strahl, die Eckstreben und Fersen ohne Überlegung zu stark
    ausgeschnitten werden;
2. dass die Zehe zu lang gelassen wird;
3. dass der Tragrand nicht geebnet und nicht waagrecht hergerichtet wird;
4. dass die Seiten- und Fersenwände auf der einen Hufhälfte mehr als auf der
    anderen gekürzt werden;
5. dass die Hornwand durch Beraspeln deshalb der Hornwand beschädigt wird.
     Diese sämtlichen Fehler wirken natürlich doppelt schädlich, wenn sich ihnen ein schlenderischer Beschlag zugesellt. Leider sind dieselben mit den noch da und dort gebräuchlichen Werkzeugen älterer Gattung schwer zu vermeiden. Dies gilt vor allem von dem veralteten deutschen Stossmesser (Fig. 824), mit dem, namentlich an harten Hufen, die stärkere Zehenwand nur schwer bearbeitet werden kann, während von den zu schonenden Teilen des Hufes - Fersen, Eckstreben und Strahl - nur so die Fetzen fliegen. Ausserdem wird dieses Messer durch Stösse mit dem Leibe der Richtung des Wachstums der Hornröhrchen entgegen bewegt; beim Gebraucht desselben gehören Verletzungen des Aufhalters und des Pferdes keineswegs zu den Seltenheiten.


Bitte lesen Sie im nächsten Kapitel "Die Lehre von den Krankheiten des Pferdes" weiter.






Quelle:
Wissenswertes über das Pferd
aus
Das Buch vom Pferde
von
Carl Gustav Wrangel
mit freundlicher Genehmigung des Olms-Verlages

 

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